Für die Praxis habe ich eine Kassenzulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) als Verhaltenstherapeutin.
Verhaltenstherapie ist, neben der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der Psychoanalyse, eine der drei wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Grundgedanke der Verhaltenstherapie ist, dass Menschen jeden Alters Denk- und Verhaltensmuster erlernen, um mit sich und den jeweiligen Lebenssituationen besser zurechtzukommen. Aber nicht jedes Verhaltensmuster das erlernt wurde, ist ausreichend hilfreich. Manche können sogar hinderlich sein oder sogar Blockaden aufbauen. Diese wenig hilfreichen Verhaltensmuster kann man genauso wieder „verlernen“ bzw. neue, angemessenere Verhaltensmuster erlernen. Der Fokus der Verhaltenstherapie liegt dabei nicht nur auf dem reinen Verhalten, sondern geht darüber hinaus.
In der Verhaltenstherapie wird davon ausgegangen, dass unser Verhalten, unsere Gedanken und unsere Gefühle sich gegenseitig beeinflussen. Dementsprechend werden alle drei Bereiche (das Erleben, die Gedanken und die Gefühle) der Patienten im therapeutischen Prozess mit einbezogen.
In meiner Arbeit als Verhaltenstherapeutin ist es mir wichtig, dass ich meine Patienten darin unterstütze, neue Lernerfahrungen zu machen, so dass neue Entwicklungsprozesse angestoßen und Ressourcen gestärkt werden können und folglich neue hilfreiche Denk- und Verhaltensmuster entstehen können.
In meiner Praxis biete ich Kindern und Jugendlichen bis zum einschließlich 21. Lebensjahr psychotherapeutische Hilfe bei folgenden Schwierigkeiten an:
Nicht jede seelische Krise muss gleich eine psychiatrische Krankheit sein. Jeder Mensch kennt Gefühle wie Trauer, Wut oder Angst. Jeder hat mal einen schlechten Tag. Jeder hängt auch mal ein paar Tage durch; ist niedergeschlagen oder bedrückt. Jeder ist mal wütend, vielleicht sogar auch mal aggressiv. Jeder hatte auch schon einmal Angst. Angst vor einem Tier, Angst vor der nächsten Klausur oder vor dem Alleinsein. Das Auf und Ab der Gefühle gehört zum Leben dazu. Wir sind Menschen und haben eine Menge Gefühle, die uns lebendig werden lassen.
Um zu entspannen bzw. wieder ins Gleichgewicht zu kommen, entwickelt jeder Mensch seine eigenen individuellen Techniken: Manche treiben Sport, lesen ein gutes Buch, führen ein nettes Gespräch, schlecken eine Kugel Eis oder schreiben ein paar Zeilen im Tagebuch.
Manchmal helfen diese Techniken aber auch nicht; Gefühle der Hilflosigkeit und Überforderung machen sich breit. Sei es bei einem selbst oder in seinem Umfeld. Dann fühlt man sich nicht verstanden/nicht ernst genommen. Konflikte entstehen, die einfach nicht gelöst werden können. Zum Sport ist man einfach zu träge, ein Buch zieht einen nur noch weiter runter, alles fühlt sich schwer und lästig an und die zahlreichen angebotenen Gespräche nerven. Die entstandenen Gefühle und/oder Gedanken quälen einen dann so sehr, dass sie folglich ein richtiger Ballast werden können. Eine greifbare Lösung scheint auch nicht in Sicht. Ist dies der Fall, so kann professionelle Hilfe eingeholt werden. Gespräche mit einem Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin können helfen, zu unterstützen, klarer zu werden und zu schauen was getan werden kann.
Ja, auf jedenfall. Ich rate sogar dazu. Das ist sehr wichtig. Es ergibt Sinn, sich einen oder auch zwei Psychotherapeuten/innen auszusuchen und sich erst einmal kennen zu lernen. Dafür nehmen sich alle Psychotherapeuten Zeit. Es gibt immer im Vorfeld ein paar vorausgehende Termine (Sprechstunden/Probatorik). Überlege dir zum Beispiel auch, ob du lieber mit einem Mann oder einer Frau sprechen möchtest. Das kann für den weiteren Verlauf für dich wichtig sein.
Wenn du dich entschieden hast, so wirst du längere Zeit mit dieser Person zusammenarbeiten und viele Gespräche führen, um herauszufinden, was schiefläuft und was dir helfen könnte. Manchmal können Gespräche im Verlauf anstrengend werden und dafür ist eine tragfähige (therapeutische) Beziehung sehr wichtig.
Ein psychotherapeutisches Gespräch findet in der Regel einmal die Woche zur gleichen Zeit statt und dauert 50 min. Der Psychotherapeut/die Psychotherapeutin spricht über die mitgebrachten Themen/bzw. bestehenden Probleme, stellt Fragen und hört zu. Er bzw. sie hilft dabei, sich selbst besser zu verstehen. Er/Sie überlegt, woher die ganzen Probleme kommen, welche Ursachen es geben und was man letztendlich verändern könnte. Das ist meist nicht ganz einfach und braucht Zeit. Grundsätzlich werden die Eltern/Erziehungsberechtigten alle vier Wochen zu einer Bezugspersonensitzung einbestellt, denn auch sie sind Teil des therapeutischen Prozesses und müssen mitarbeiten. Je jünger die Patienten sind, desto öfter können sie auch einbestellt werden.
Es gibt manchmal Themen, da sind Eltern bzw. Bezugspersonen verunsichert, ob sie ihre Kinder direkt zum Ersttermin mitnehmen sollen.
Grundsätzlich begrüße ich es immer sehr, wenn alle Beteiligten zum Ersttermin erscheinen. Kinder haben feine Antennen und spüren ohnehin, dass sich Eltern/Bezugspersonen sorgen. Es kann sehr entlastend sein, wenn Kinder mitbekommen, dass sich Eltern/Bezugspersonen Hilfe holen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Zudem ist es den Kindern gegenüber ehrlich und das schafft Vertrauen. Meist hören die Kinder gespannt zu, beteiligen sich an den Gesprächen und bringen ihre Sicht der Dinge mit ein. Das kann für mich als Therapeutin sehr hilfreich sein. Zudem zeigt sich, aus meiner Erfahrung heraus, dass es in der weiteren Zusammenarbeit leichter ist, mit dem Kind eine gute therapeutische Beziehung aufzubauen, da es keine Geheimnisse zwischen Eltern/Bezugspersonen und Therapeutin fürchten muss. Des Weiteren ersparen sich die Eltern/Bezugspersonen unnötige Erklärungen, wohin man das Kind regelmäßig bringt. So ist von Anfang an klar, worum es bei der Therapeutin geht.
Sind Sie dennoch unsicher, ob ihr Kind bei einem Ersttermin dabei sein soll, so sprechen sie es direkt bei der Therapeutin an. Eine Lösung kann so gefunden werden.
Sind die Patienten unter 14 Jahren, müssen die Eltern/Sorgeberechtigten in die Therapie einwilligen. Manche Gespräche finden mit den Eltern/Sorgeberechtigten zusammen statt. Die meisten Gespräche sind aber Gespräche ausschließlich für die Patienten. Vielleicht ist es hilfreich zu wissen, dass der Psychotherapeut/die Psychotherapeutin grundsätzlich einer Schweigepflicht unterliegt und der Patient/die Patientin mit ihm/ihr auch Dinge besprechen kann, die man mit sonst niemanden besprechen möchte. Aber auch die Eltern/Sorgeberechtigen haben die Möglichkeit, mit einem Psychotherapeuten alleine zu sprechen.
Wenn der Patient/die Patientin 15 Jahre alt, dann kann er/sie in der Regel allein entscheiden, ob er/sie eine Psychotherapie machen möchte. Der Psychotherapeut wird in diesem Fall mit dir die weitere Zusammenarbeit besprechen.
Die Kosten, für eine psychotherapeutische Behandlung, werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Eine Krankenkassenkarte muss zu Beginn der Behandlung und jedes neue Quartal unbedingt vorgelegt werden.
Privatpatienten: Die Kosten für privat Versicherte und Beihilfe-Empfänger, werden von den privaten Versicherungen in der Regel in voller Höhe übernommen. Die Kostenübernahme sollte, vor Beginn der Behandlung, mit der privaten Versicherung geklärt werden. Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung berechnen sich anhand des 2.3 fachen Satzes der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen derzeit 100,55 €.
Selbstzahler: Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlungen können auf Wunsch auch selbst getragen werden. Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Zunächst wird ein Ersttermin telefonisch oder per E-Mail vereinbart. In der sog. psychotherapeutischen Sprechstunde findet der erste Kontakt, also ein erstes persönliches Kennenlernen zwischen Therapeut und Patient, statt. In den psychotherapeutischen Sprechstunden soll vorrangig geklärt werden, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Weitere Hilfen werden anschließend besprochen.
Liegt eine psychische Störung vor, so werden im Folgenden probatorische Sitzungen vereinbart, die zur weiteren Diagnostik und Klärung dienen. Ist eine therapeutische Beziehung entstanden, bei der ein gegenseitiger Entschluss zur Fortführung der Therapie besteht, wird ein individualisierter Behandlungsplan erstellt und eine Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse durch den Therapeuten, beantragt.
Liegt ein dringender Behandlungsbedarf vor, können, unter bestimmten Voraussetzungen, Akuttermine vereinbart (max. 12 Sitzungen im Jahr) werden.